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"Champions League" der Grünlanddüngung

Quelle: Landwirtschaftkammer OÖ

Gülleseparierung plus Ausbringung mittels Schleppschuh!

Rindergülle ist ein wertvoller und hochwirksamer Volldünger in der Kreislaufwirtschaft.

Wirtschaftsdünger, wie Gülle oder Mist und Jauche, die in der Tierhaltung unweigerlich anfallen, müssen im Sinne der Kreislaufwirtschaft wieder auf die landwirtschaftlichen Flächen zurückgeführt werden. Wirtschaftsdünger sind äußerst wertvolle Mehrnährstoffdünger, die einen sorgsamen Umgang verlangen. Nur bei optimalem Wirtschaftsdüngermanagement (Konsistenz, Ausbringmenge, Zeitpunkt im Jahresverlauf, Witterung - Temperatur - Niederschlag, Technik) können ohne übermäßige mineralische Ergänzung optimale Grünland- und Feldfuttererträge mit bestmöglicher Qualität erzielt werden.

1. Separierung

Die Separierung von Rindergülle stellt für viele Betriebe die bessere Lösung als die Verdünnung mit Wasser dar.

Verdünnung der Rindergülle (Wasser oder Separierung)
Um die fast immer in viel zu dicker Konsistenz anfallenden Rindergüllen in Bezug auf die Stickstoffwirkung überhaupt effizient ohne Berücksichtigung irgendeiner Ausbringungstechnik einsetzen zu können, ist eine entsprechende Verdünnung optimalerweise von mindestens 1 : 1 mit Wasser oder eine Separierung zu empfehlen.

Ist die Gülle zu dickflüssig, bleibt diese am Pflanzenbestand kleben, liegt obenauf und ist hochgradig von Ammoniakverlusten betroffen. Die Güllefestsubstanz wird dann mit dem Grünlandaufwuchs mithochgehoben und wird beim folgenden Schnitt mitgeerntet. Dies kann erheblich zur Verschmutzung beitragen und damit die Futterqualität negativ beeinträchtigen. Bezüglich Verschmutzungsrisiko ist zwischen bodennaher Ausbringung mittels Schleppschlauch oder Breitverteilung bei dicker Gülle eigentlich kein Unterschied. 
 
Gülleseparierung ist für die meisten Betriebe der Weg der Zukunft
Bei genauerer Betrachtung stellt sich aber zunehmend heraus, dass durch eine hohe Verdünnung mit Wasser zwar die Infiltration erhöht und damit die Ammoniakemissionen erheblich reduziert werden können (UNECE-Faktor Schleppschlauch minus 30%). Dennoch verbleiben aber die Feststoffe in der Gülle und das Risiko der Futterverschmutzung ist nach wie vor gegeben. Dies kann erst durch die Gülleseparierung gelöst werden.
 
Darüber hinaus verursacht ein Verdünnungsgrad von mindestens 1 : 1 mit Wasser die doppelte Ausbringungsmenge und damit die doppelten Ausbringungskosten. Daher ist diese Variante nur für weitgehend arrondierte Betriebe wirtschaftlich darstellbar. Zusätzlich ist zu bedenken, dass für viele Betriebe das Wasser für eine ausreichende Verdünnung nicht verfügbar ist. Über den Winter wird die Gülle aufgrund der vorhandenen Lagerkapazität weitgehend unverdünnt gelagert. Die Gülleverdünnung wird daher meistens durch Einleitung von Dach- und Oberflächenwässern nach der ersten Ausbringung während der Vegetationsperiode durchgeführt. Aber gerade die jüngst häufig vorkommenden Trockenjahre haben gezeigt, dass die unbedingt erforderlichen Niederschläge zur Gülleverdünnung nicht vorhanden sind.

Daher stellt sich heraus, dass die Gülleseparierung bei passenden Rahmenbedingungen (ÖPUL, Invest) der bessere Weg ist.
Nährstoffverteilung der Gülleseparierung
Im Rahmen des Ende August durchgeführten Güllefachtages in Handenberg im Bezirk Braunau wurde ein Gülle-Separations-Versuch inklusive Analyse durchgeführt. 14 Kubikmeter Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von 7,2% wurden separiert. Aus der Ausgangsmenge konnten 3,58 Kubikmeter Feststoffseparat lose geschüttet mit einem TS-Gehalt von 28,5% gewonnen werden. Das Dünnseparat wird mit einer zehnprozentigen Volumsreduktion (Literaturangaben zwischen 7 und 15%) geschätzt und weist einen TS-Gehalt von 4,2% auf.

Separierung Rindergülle - Güllefachtag Braunau - 13. Juli 2021

Prüfgegenstand (AGES) TS in % Mengen in m³ Nges in kg/t FS Ammonium-Stickstoff NH4-N in kg/t FS NH4-Anteil an Nges in % P2O5 in kg/t FS K2O in kg/t FS
Rindergülle Vorgrube 7,2 14 2,80 1,1 39,3 1,30 3,8
Rindergülle Dünnseparat 4,2 12,6* 2,80 1,2 42,9 1,10 3,9
*10 % geschätzte Volumsreduktion
 
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass sich die N-, NH4-, P2O5- und K2O-Gehalte des Dünnseparates verglichen mit der Ausgangsgülle nur unwesentlich verändern. Das Feststoffseparat weist einen etwas höheren Phosphorgehalt auf. Dieses Ergebnis stimmt fernab entsprechender Schwankungsbreiten weitgehend mit der Literatur überein.

Rechtlicher Rahmen der Gülleseparierung

Aus diesem Grund ist bei der Gülleseparierung zu achten, dass in rechtlicher Hinsicht gemäß Nitrat-Aktions-Programm-Verordnung (Sperrfristen, Einarbeitungsverpflichtung, Düngung in Hanglagen, Gabenteilung, Gewässerabstände, …) sowohl das Dünnseparat als auch das Feststoffseparat als Rindergülle zu betrachten ist. Durch Gülleseparierung kann der gesetzlich verpflichtende Lagerraum nicht verringert werden. Das Feststoffseparat darf nicht in Form von Feldmieten angelegt werden, sondern ist auf einer befestigten Mistlagerstätte zu lagern.

Kosten der Gülleseparierung

Die Gülleseparierung ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Laut DI Alfred Pöllinger, HBLFA Raumberg-Gumpenstein belaufen sich die Kosten für den durchschnittlichen österreichischen Rinderbetrieb zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro pro Kubikmeter Gülle. Diese erheblichen Kosten können durch Kooperation (Maschinenringe, Maschinengemeinschaften) und die Verwendung des Feststoffseparats als Einstreu unter Beachtung von Best-Practice-Empfehlungen reduziert werden.

Nähere Details können in der ganz neu publizierten ÖAG-Broschüre 06/2021 „Gülleseparierung – Technik, Einsatz, Ökonomie und Wirkung“ nachgelesen werden.

Die teure Technik wird unterstützt

Die Gülleseparation wird durch die öffentliche Hand entsprechend unterstützt. Einerseits ist die Investitionsförderung auf 40% angehoben worden. Andererseits ist es auf nationaler Ebene in der Diskussion der LE 2023 derzeit so akkordiert, dass im neuen ÖPUL ab dem Jahr 2023 die Gülleseparation als eigene Maßnahme für Rinderbetriebe angeboten werden soll. Mit der Gülleseparation bestehen die besten Voraussetzungen für eine effiziente und störungsfreie bodennahe Ausbringung mittels Schleppschuh am Betrieb.

2. Schleppschuh

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von separierter Gülle mittels Schleppschuh bringt für Grünland und Feldfutter die meisten Vorteile.

Liegen am Rinderbetrieb Dünngüllen vor, sind diese auch für verbesserte bodennahe streifenförmige Ausbringungstechniken tauglich. Dabei stellt sich zunehmend die Schleppschuhtechnik als die bestgeeignetste in wachsende Bestände allgemein (z.B. Wintergetreide, etc.) und im Grünland und Feldfutter im Speziellen dar. Denn bei der Ausbringung mittels Prallteller ist es unabdingbar, dass die Gülleausbringung unmittelbar nach jedem Schnitt erfolgt, um diese auf den Boden und nicht auf die Pflanzen zu bringen. Dies stellt für viele Milchviehbetriebe häufig eine extreme Arbeitsspitze dar, überhaupt dann, wenn die Witterung nicht passt. Und diese passt meistens nicht: bei feuchten Bodenverhältnissen weist die schwere Gülletechnik ein besonders hohes Verdichtungsrisiko auf, sonnige Wetterphasen sind aufgrund des hohen Emissionsrisikos ungeeignet, unmittelbar vor Niederschlagsereignissen kann nur eine begrenzte Güllemenge ausgebracht werden.
 
Die Gülleausbringung mittels Schleppschuh kann gerade diese Arbeitsspitze ("Ladewagen ab - Güllefass an“) erheblich reduzieren. Denn man kann mit der Gülleausbringung so lange zuwarten, bis sich ein geeigneter Termin ergibt. Dabei sollte der Grünland- bzw. Feldfutteraufwuchs mindestens 10 bis 15 Zentimeter angewachsen sein. Der Schleppschuh gleitet auf der Bodenoberfläche und teilt dabei den Pflanzenbestand, sodass ein großer Teil der Gülle direkt auf die Bodenoberfläche und nicht auf die Pflanzen abgelegt wird. Einige Techniken sind so konstruiert, dass durch den Anpressdruck ein flacher Schlitz gezogen wird, um die rasche Infiltration der flüssigen Phase der Gülle in den Boden zu erleichtern. Gleichzeitig wird durch die beschattende Wirkung des sich nach der Ausbringung wieder schließenden Bestandes die Emissionsaktivität der Gülle zusätzlich reduziert. Damit kann der schnellwirksame Ammonium-Stickstoff optimal in Ertrag mit einem höchstmöglichen Rohproteingehalt umgesetzt werden. Der feste organische Anteil der Gülle bleibt in unmittelbarer Bodennähe. Damit ist bei einer empfohlenen Schnitthöhe von mindestens 7 Zentimeter beim Folgeaufwuchs und bei optimaler Ernte-Geräteeinstellung das Futterverschmutzungsrisiko minimiert.

Unter Berücksichtigung der Emission und Futterverschmutzung ist die Gülle-Injektionstechnik bzw. Schlitztechnik zwar die beste Variante. Diese hat aber aufgrund der geringeren Arbeitsbreite, der noch höheren Gewichte, der Narbenschädigung und der höheren Kosten gewisse Nachteile, sodass sich die Gülleausbringung mittels Schleppschuh für Grünland und Feldfutter als die zu favorisierende Technik herauskristallisiert.
Bodennahe Ausbringung ist die zentrale Maßnahme zur Erfüllung der Vorgaben der Ammoniak-Reduktionsverpflichtungen
Nur durch eine möglichst breite Anwendung der Gülleausbringung mittels Schleppschuhtechnik in der Rinderhaltung können die Vorgaben aufgrund der EU-NEC-Richtlinie zur Reduktion der Ammoniak-Emissionen - die zu den Luftschadstoffen gerechnet werden - erzielt werden, indem ein Minderungsfaktor von minus 50% angewendet werden kann. Werden teure Maßnahmen zur Reduktion der Ammoniakverluste im Stall und am Lager gesetzt, müsste sich der N-Gehalt pro Kubikmeter Gülle erhöhen. Wird diese Gülle aber dann wiederum mit herkömmlichen Breitverteilern ausgebracht, so wird nur ein höherer Anteil an Ammoniak als Abgasung verloren gehen. Nur mit der verbesserten Ausbringungstechnik kann der Kreis der Minimierung der Ammoniakverluste in der Wirtschaftsdüngerkette Stall-Lager-Ausbringung geschlossen werden.
 
ÖPUL und Investitionsförderung unterstützen
Für die Jahre 2021 und 2022 ist für die ÖPUL-Maßnahme "bodennahe Ausbringung“ der Einstiegsstopp aufgehoben, die betriebliche Mindestausbringungsmenge gestrichen und die Kubikmeter-Grenze von 30 auf 50 Kubikmeter pro Hektar düngungswürdiger Acker- und Grünlandfläche angehoben worden. Zusätzlich ist in der Investitionsförderung der Fördersatz für die bodennahe Ausbringungstechnik und für die Gülleseparatoren von 20% auf 40% erhöht worden. In der neuen LE 23+ wird eine Anpassung der Abgeltung in der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle“ diskutiert und gefordert.

Denn diese für die Landwirtschaft kostspieligen technischen Lösungen sind in Anbetracht der Betriebsstruktur in Österreich ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht finanzierbar. Die Weichen für eine bestmögliche Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen sind gestellt. Nun wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung (050/6902-1426), www.bwsb.at.
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