Aufbau und Definition der IP-Schutzklassen
Schutzgrad gegen Eindringen von Fremdkörpern | Schutzgrad in Feuchter und nasser Umgebung | ||
Kein Schmutz (Durchmesser > 50 mm) | 0 | 0 | Kein Schutz |
Geschützt gegen feste Objekte größer 50 mm z.B. Hände | 1 | 1 | Geschützt gegen Tropfwasser |
Geschützt gegen feste Objekte größer 12 mm z.B. Finger | 2 | 2 | Geschützt gegen Tropfwasser wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist |
Geschützt gegen feste Objekte größer 2,5 mm z.B. Werkzeug | 3 | 3 | Geschützt gegen Sprühwasser |
Geschützt gegen feste Objekte größer 1 mm z.B. Drähte, Schrauben | 4 | 4 | Geschützt gegen Spritzwasser |
Vollständiger Schutz gegen Berührungen und Staubgeschützt | 5 | 5 | Geschützt gegen Strahlwasser |
Vollständiger Schutz gegen Berührungen und Staubdicht | 6 | 6 | Geschützt gegen starkes Strahlwasser |
7 | Geschützt gegen zweiteiliges Untertauchen | ||
8 | Geschützt gegen dauerndes Untertauchen | ||
9K | Geschützt gegen Wasser bei Hochdruck-/ Dampfstrahlreinigung |
Kennzeichnung der Bauartgeschwindigkeit von Zugmaschinen
Aufbau und Definition der IP-Schutzklassen
Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h müssen mit der Aufschrift „25 km/h“ gekennzeichnet sein. Traktoren mit mehr als 25 km/h Bauartgeschwindigkeit brauchen keine Geschwindigkeitskennzeichnung. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 10km/h sind von den meisten Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes, der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung und des Führerschein-Gesetzes ausgenommen. Für diese Fahrzeuge ist keine Lenkerberechtigung erforderlich. Um eine Bescheinigung zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Landeshauptmann gestellt werden. Das Fahrzeug muss einem technischen Sachverständigen vorgeführt werden, um die Bauartgeschwindigkeit von maximal 10km/h nachzuweisen. Falls das Fahrzeug zuvor schneller als 10km/h fahren konnte, wird der Typen- oder Einzelgenehmigungsbescheid eingezogen und für 10 Jahre aufbewahrt. Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger dürfen nur mit 10km/h (unter bestimmten Voraussetzungen auch mit 25 km/h) gefahren werden. Diese Anhänger müssen spezielle Ausrüstung aufweisen und dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmanns auf öffentlichen Straßen gezogen werden.